Karsten Zastrau, Produktmanager und Energieausweisspezialist bei ista, gibt wichtige Informationen zum Energieausweis

Karsten Zastrau, Produktmanager und Energieausweisspezialist bei ista
Für Wohngebäude ist der Energieausweis bereits vorgesehen. Ab 1. Juli 2009 ist es Pflicht, das Dokument auch beim Verkauf oder Vermieten von Gewerbeimmobilien vorzulegen. Was Immobilienbesitzer dabei berücksichtigen müssen, weiß Karsten Zastrau, Produktmanager bei ista, dem weltweit führenden Messdienstleister für die verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Energie, Wasser und Hausnebenkosten.
Herr Zastrau, wer muss einen Energieausweis erstellen lassen und wann muss dieser vorgelegt werden?
Karsten Zastrau: Jeder, der sich ein Haus kaufen, eine Wohnung mieten oder ein Büro beziehen möchte, hat Anspruch auf Vorlage eines Energieausweises vom Verkäufer beziehungsweise Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen besitzen allerdings kein Recht das Dokument zu fordern. Bei Immobilien, in denen öffentliche Dienstleistungen mit einem hohem Publikumsverkehr erbracht werden, wie zum Beispiel Sozialämtern oder Schwimmbädern, müssen Energiepässe sogar im Eingangsbereich ausgehängt werden, wenn die Nettogrundfläche mehr als 1.000 Quadratmetern umfasst. Die Idee dahinter ist, dass die öffentliche Hand die Bürger durch den Energieausweis auf die Wichtigkeit des energiesparenden Umgangs hinweisen soll. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, müssen für eine Immobilie sogar zwei Energieausweise erstellt werden. Dies ist bei gemischt genutzten Gebäuden der Fall, wenn sich also sowohl Wohnungen als auch Gewerbe, wie zum Beispiel ein Handwerksbetrieb, in dem Gebäude befinden. Hier ist es Pflicht, einen Ausweis für Nichtwohngebäude und einen weiteren für Wohngebäude vorzulegen.
Welche Arten des Energieausweises gibt es?
Karsten Zastrau: Grundsätzlich gibt es zwei Methoden: Beim so genannten bedarfsorientierten Energiepass werden die Gebäudehülle und die verarbeiteten Materialien analysiert sowie das Heizungssystem begutachtet. Dabei wird der gesamte Wärmeverlust des Gebäudes ermittelt. Der Energieausweis soll über die energetische Effizienz des Objektes, unabhängig vom Verhalten einzelner Nutzer, informieren. Der verbrauchsorientierte Energiepass hingegen stellt den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Hier wird der Energieverbrauch auf Basis der Heizkostenabrechnungen sowie bei Nichtwohngebäuden auch der Stromabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Wohngebäuden bereits für unter 50 Euro erworben werden. Beim bedarfsorientierten Ausweis können sich die Kosten dagegen auf mehrere hundert Euro belaufen.
Welche Rechte leiten sich für Mieter aus dem Energieausweis ab?
Karsten Zastrau: Der Energiepass soll ausschließlich die Gebäudenutzer informieren. Daher sollte der Vermieter insbesondere darauf achten, den Energieausweis nicht als Bestandteil des Mietvertrages zu deklarieren, damit der Mieter keine Rechtswirkungen ableiten kann. Klar ist: Gebäudeeigentümer können bei schlechten Energiekennwerten Sanierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben werden. Für den Eigentümer reicht es vollkommen aus, den Energieausweis dem Nutzer zugänglich zu machen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Karsten Zastrau: Jeder Energieausweis hat ab Erstellung eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wer in der Zwischenzeit Sanierungen durchführen lässt, wird sicherlich vor Ablauf der zehn Jahre die Erstellung eines neuen Energieausweises beauftragen, um den erwarteten besseren Kennwert gegenüber Käufern und Mietern auch transparent machen zu können.
Sind Energieausweise zwingend vorgeschrieben?
Karsten Zastrau: Wenn der Interessent vom Verkäufer bzw. Vermieter eines Gebäudes dies verlangt, muss der Energiepass vorgelegt werden. Bei Neubau hat der Eigentümer sogar die Pflicht, den Energieausweis der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorzulegen. Gemäß des Energieeinspargesetz können bei Vorstößen gegen die Vorlagepflicht sogar Bußgelder von bis zu 15.000 Euro ausgesprochen werden.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Karsten Zastrau: ista bietet beide Varianten des Energieausweises an: Unabhängig davon, ob wir für das Objekt schon eine Heizkostenabrechnung erstellt haben oder nicht, erstellen wir für alle Wohn- und Nichtwohngebäude den verbrauchsorientierten Energieausweis. Interessenten können uns über die Internetseite www.ista.de sowie über unser Service Center Leipzig beauftragen. Gemeinsam mit unserem Partner Cycle Systems, ein marktführendes Energieberatungsunternehmen mit der Spezialisierung auf den Gebäudepass, bieten wir ebenfalls bundesweit den Bedarfsausweis an.
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